Mit der Salzburger Wohnbau­förderung können auch Sie sich Ihren Traum vom Eigen­heim erfüllen! Hier erfahren Sie alle wichtigen Details zur Förderung. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wer kann die Förderung beziehen?

  • 1. Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • 2. Wohnungsbedarf liegt vor, wenn:

    • bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde
    • für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
      • Größe und Ausstattung
      • Geänderte Familienverhältnisse
      • Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
      • Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommens­verhältnisse
      • Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
  • 3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU); asylberechtigt

Wieviele Räume stehen einem zu?

Anzahl der (im gemein­samen Haushalt lebenden nahe­stehenden) Personen

Anzahl der Wohnräume

1-Personenhaushalt

2 Wohnräume

1-Personenhaushalt mit

  • Pflegegeldbezug oder
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit um mind. 55%
  • Minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise untergebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge)

3 Wohnräume

2- oder 3-Personenhaushalte

3 Wohnräume

4-Personenhaushalte

Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern

AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern

4 Wohnräume

5-Personenhaushalte

5 Wohnräume

Für jede weitere Person

1 Wohnraum mehr

Förderungswürdig im Bezug auf das Einkommen

Haushaltsgröße

Netto-Haushalts­einkommen jährlich

Netto-Haushalts­einkommen monatlich

Eine Person

€ 35.880

€ 2.990

Zwei Personen

€ 55.200

€ 4.600

Drei Personen

€ 59.340

€ 4.945

Vier Personen

€ 66.240

€ 5.520

Fünf Personen

€ 70.380

€ 5.865

Sechs Personen

€ 74.520

€ 6.210

Mehr als sechs Personen

€ 80.040

€ 6.670

Förderungswürdig im Bezug auf die Wohnnutzfläche

Anzahl (der im gemein­samen Haushalt lebenden nahe­stehenden) Personen

Förder­bare Wohnnutz­fläche (in Quadratmeter)

Eine Person

55 m2

Zwei Personen

65 m2

Drei Personen

80 m2

Vier Personen

90 m2

Für jede weitere Person

10 Quadratmeter mehr

„Im Fokus der Salzburger Wohnbau­förderung liegen soziale und ökologische Kriterien – es ist empfehlenswert mit Hilfe des ‚Förder­rechner Wohnbau­förderung’ einen Blick auf die eigenen Bezugs­möglichkeiten zu werfen.“

Andreas Brugger, Verkauf

Mindestanforderungen

Eigenkapital von mindestens 10%, Fremdmittel (bspw. Kredit) von mindestens 20%.

Grundbetrag

Personen/
Familien­situation

Grundbetrag

Eine Person

€ 18.000

Zwei nahestehende Personen

€ 21.000

Drei nahestehende Personen

€ 24.000

Vier oder mehr nahestehende Personen

€ 27.000

AlleinerzieherInnen mit 1 Kind

€ 26.000

Wachsende Familie (ohne Kinder)

€ 29.000

Jungfamilie (= wachsende Familie mit 1 Kind)

€ 31.000

Kinderreiche Familie (= ab 3 Kinder)

€ 32.500

Zuschläge

Personen/
Familien­situation

Zuschlag

Eine Person

€ 300

Zwei nahestehende Personen

€ 350

Drei nahestehende Personen

€ 400

Vier oder mehr nahestehende Personen

€ 450

AlleinerzieherInnen

€ 400

AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern

€ 500

Jungfamilie

€ 500

Kinderreiche Familie

€ 520

Wie wird das Ansuchen gestellt?

Innerhalb von 5 Tagen mit dem Ausfüllen beginnen. Innerhalb von 21 Tagen Antrag abschicken.

  • 01 – Bauträger:

    Bauträgerantrag,
    Energieausweis

  • 02 – Käufer:

    Registrierung,
    Zugangslink

  • 03 – Käufer:

    Einreichung des
    Förderantrags

    ab 02.01.2019 / spätestens 6 Monate
    nach Übergabe

  • 04

    Förder-
    angebot

  • 05

    Förderungs-
    zusicherung

  • 06

    Auszahlung

Beispielrechnung

Eine Jungfamilie kauft eine 98 m2 große Wohnung im Pongau. Der Kaufpreis je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche beträgt: Euro 3.400,–. Nach den Angaben des Bauträgers gibt es insgesamt 33 Zuschlagspunkte.

Grundbetrag Jungfamilie: € 31.000,–
Zuschlag für Jungfamilie: € 500,– x 33 Punkte = € 16.500,–

Summe: € 47.500,–

Die Fördersumme beträgt demnach Euro 47.500,–.

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Alle Wohnungen in Schönberg54 sind bereits vergeben.

Wir informieren Sie gerne, sobald wieder Objekte zur Verfügung stehen.