Mit der Salzburger Wohnbauförderung können auch Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim erfüllen! Hier erfahren Sie alle wichtigen Details zur Förderung. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wer kann die Förderung beziehen?
1. Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
2. Wohnungsbedarf liegt vor, wenn:
- bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde
- für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
- Größe und Ausstattung
- Geänderte Familienverhältnisse
- Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
- Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
- Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU); asylberechtigt
Wieviele Räume stehen einem zu?
Anzahl der (im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden) Personen
Anzahl der Wohnräume
1-Personenhaushalt
2 Wohnräume
1-Personenhaushalt mit
- Pflegegeldbezug oder
- Minderung der Erwerbsfähigkeit um mind. 55%
- Minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise untergebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge)
3 Wohnräume
2- oder 3-Personenhaushalte
3 Wohnräume
4-Personenhaushalte
Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern
AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern
4 Wohnräume
5-Personenhaushalte
5 Wohnräume
Für jede weitere Person
1 Wohnraum mehr
Förderungswürdig im Bezug auf das Einkommen
Haushaltsgröße
Netto-Haushaltseinkommen jährlich
Netto-Haushaltseinkommen monatlich
Eine Person
€ 35.880
€ 2.990
Zwei Personen
€ 55.200
€ 4.600
Drei Personen
€ 59.340
€ 4.945
Vier Personen
€ 66.240
€ 5.520
Fünf Personen
€ 70.380
€ 5.865
Sechs Personen
€ 74.520
€ 6.210
Mehr als sechs Personen
€ 80.040
€ 6.670
Förderungswürdig im Bezug auf die Wohnnutzfläche
Anzahl (der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden) Personen
Förderbare Wohnnutzfläche (in Quadratmeter)
Eine Person
55 m2
Zwei Personen
65 m2
Drei Personen
80 m2
Vier Personen
90 m2
Für jede weitere Person
10 Quadratmeter mehr
„Im Fokus der Salzburger Wohnbauförderung liegen soziale und ökologische Kriterien – es ist empfehlenswert mit Hilfe des ‚Förderrechner Wohnbauförderung’ einen Blick auf die eigenen Bezugsmöglichkeiten zu werfen.“
Andreas Brugger, Verkauf
Mindestanforderungen
Eigenkapital von mindestens 10%, Fremdmittel (bspw. Kredit) von mindestens 20%.
Grundbetrag
Personen/
Familiensituation
Grundbetrag
Eine Person
€ 18.000
Zwei nahestehende Personen
€ 21.000
Drei nahestehende Personen
€ 24.000
Vier oder mehr nahestehende Personen
€ 27.000
AlleinerzieherInnen mit 1 Kind
€ 26.000
Wachsende Familie (ohne Kinder)
€ 29.000
Jungfamilie (= wachsende Familie mit 1 Kind)
€ 31.000
Kinderreiche Familie (= ab 3 Kinder)
€ 32.500
Zuschläge
Personen/
Familiensituation
Zuschlag
Eine Person
€ 300
Zwei nahestehende Personen
€ 350
Drei nahestehende Personen
€ 400
Vier oder mehr nahestehende Personen
€ 450
AlleinerzieherInnen
€ 400
AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern
€ 500
Jungfamilie
€ 500
Kinderreiche Familie
€ 520
Wie wird das Ansuchen gestellt?
Innerhalb von 5 Tagen mit dem Ausfüllen beginnen. Innerhalb von 21 Tagen Antrag abschicken.
-
01 – Bauträger:
Bauträgerantrag,
Energieausweis -
02 – Käufer:
Registrierung,
Zugangslink -
03 – Käufer:
Einreichung des
Förderantragsab 02.01.2019 / spätestens 6 Monate
nach Übergabe -
04
Förder-
angebot -
05
Förderungs-
zusicherung -
06
Auszahlung
Beispielrechnung
Eine Jungfamilie kauft eine 98 m2 große Wohnung im Pongau. Der Kaufpreis je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche beträgt: Euro 3.400,–. Nach den Angaben des Bauträgers gibt es insgesamt 33 Zuschlagspunkte.
Grundbetrag Jungfamilie: € 31.000,–
Zuschlag für Jungfamilie: € 500,– x 33 Punkte = € 16.500,–
Summe: € 47.500,–
Die Fördersumme beträgt demnach Euro 47.500,–.